Insolvenzrecht (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Insolvenzrecht

Der Begriff I. verdrängt seit der 2. Hälfte des 20. Jh. den Begriff Konkursrecht. Während ein Konkurs das Zusammentreffen der Gläubiger im Verfahren ausdrückt, bezeichnet die Insolvenz eine Störung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, woraus eventuell ein Verfahren hervorgeht (z.B. Nr. 3, 5 Augsburger Fallitenordnung 1749). Dennoch verwendet der heutige Sprachgebrauch I. und Konkursrecht synonym. Die dt. Insolvenzordnung (InsO) von 1994 regelt das Verfahrensrecht; sie ersetzte

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.insolvenzrecht

Verweise

Insolvenzrecht verweist auf folgende Stichwörter

Konkurs; Nationalsozialismus; Vergleich;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Insolvenzrecht:

Freiwillige Gerichtsbarkeit; Gericht; Haus und Hof;

Schlagwort

Dem Stichwort Insolvenzrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Rechtsgebiet;

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