Instanzenzug (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Instanzenzug

Der I. besteht aus gestuft, also anfänglich – aber untergeordnet – und nachfolgend – aber übergeordnet – zuständigen, zur Entscheidung berufenen und verpflichteten Einzelpersonen oder Gremien. Insbes. gerichtliche Streitfälle werden so einer mehrfachen Prüfung, Beschlussfassung, Überprüfung und Korrektur der vorgängigen Beschlüsse und schließlich der definitiven Entscheidung zugeführt. Diese Prozedur kommt aber auch für Verwaltungsangelegenheiten zur Anwendung. Die Über-

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Verweise

Instanzenzug verweist auf folgende Stichwörter

Appellation; gelehrten Richtern; gelehrten Recht; Gerichtsverfassung; Hofgerichte; Kaiserrecht; Kirche; Landesherren; Lübeck; Oberhof; Rechtsmittel; Rechtszug; Reichshofrat; Reichskammergericht; Rostock; Schöffenstuhl; Stralsund; Urteil; Urteilsschelte; Wismar;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Instanzenzug:

Appellation; Audiatur et altera pars; Gericht;

Schlagwörter

Dem Stichwort Instanzenzug sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Gericht; Gerichtsverfahren; Prozess und Prozessrecht;

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