Interimswirtschaft (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Interimswirtschaft

I. (Setzwirtschaft) war die Bewirtschaftung eines bäuerlichen Gutes für die Dauer der Minderjährigkeit des berufenen Anerben (Anerbenrecht) durch einen hierzu bestellten Dritten, meist den zweiten Ehemann der verwitweten Bäuerin. Ziel der I. war es, dem Anerben die Nachfolge auf dem Hof zu sichern. Den Zeitabschnitt, in dem der Interimswirt die Bewirtschaftung innehatte, nannte man Maljahre (Meierjahre, Regierjahre). Während dieser Maljahre war der [...]

Verweise

Interimswirtschaft verweist auf folgende Stichwörter

Anerbenrecht; Braunschweig; Instandhaltung; Waldeck;

Schlagwörter

Dem Stichwort Interimswirtschaft sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Agrarrecht; Erbrecht; Verwaltung und Verwaltungsrecht;

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