Interlokut (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Interlokut
Das I. (lat. interlocutio, interlocutorium, sententia interlocutoria, dt. Zwischenurteil, Beiurteil, Nebenurteil) ist als Bestandteil des Gerichtsverfahrens eine besondere Art des Urteils, das weniger durch eine besondere Form, als vielmehr durch Inhalt und Wirkungsweise gekennzeichnet ist.
Bereits das kanonische Recht unterschied zwischen sententia definitiva und sententia interlocutoria (Sellert). Im SpätMA fand das I. Eingang in die [...]
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