Interlokut (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Interlokut

Das I. (lat. interlocutio, interlocutorium, sententia interlocutoria, dt. Zwischenurteil, Beiurteil, Nebenurteil) ist als Bestandteil des Gerichtsverfahrens eine besondere Art des Urteils, das weniger durch eine besondere Form, als vielmehr durch Inhalt und Wirkungsweise gekennzeichnet ist.

Bereits das kanonische Recht unterschied zwischen sententia definitiva und sententia interlocutoria (Sellert). Im SpätMA fand das I. Eingang in die [...]


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Verweise

Interlokut verweist auf folgende Stichwörter

Beweis; Gericht; Gerichtsverfahrens; Gerichtsverfassung; Inquisitionsprozess; Juristenfakultäten; kanonische Recht; litis contestatio; Prozess des Reichshofrats; Prozess des Reichskammergerichts; Prozess; Rechtsmittel; Reichshofrates; Reichskammergerichts; Schöffenstühle; Spruchtätigkeit; Strafprozess; Ungehorsam; Urteils;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Interlokut:

Akkusationsprozess; Beweis; Carpzov, Benedikt (1595–1666); Gerichtsverfahren; Hexereiprozesse;

Schlagwörter

Dem Stichwort Interlokut sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Gerichtsverfahren; Prozess und Prozessrecht; Strafe und Strafrecht;

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