Intertiatio (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Intertiatio

Auch Interciatio, rem intertiare, interciare, tertiare, ahd. dritte hanton (AhdGl II, 732), an die dritte Hand geben oder treiben. Intertiare ist seit dem 6. Jh. der rechtstechnische Ausdruck für rem in tertiam manum mittere, also für das Dritthandverfahren. Die I. entstammt dem fränk. Rechtskreis (fränkisches Recht) und gehört in den Zusammenhang mit der Fahrnisverfolgung nach Gewerebruch (Gewere) durch Spurfolge und [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.intertiatio

Verweise

Intertiatio verweist auf folgende Stichwörter

Adchramire; Anefang; Besitz; Beweis; Eideshelfern; fränkisches Recht; Gewere; Handhafte Tat; Haussuchung; Lex Ribuaria; Sache; Schwur; selbdritt; Spurfolge; Vieh; Zoepfls; Zug auf den Gewähren;

Schlagwörter

Dem Stichwort Intertiatio sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Beweis; Gerichtsverfahren;

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