Interventionsstaat (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Interventionsstaat

Als I. bezeichnet man eine polit. Ordnung bzw. ein jur. Regulierungsregime, bei dem sich der Staat in gesteigertem Maße in die Rechtsbeziehungen privater Akteure einmischt. Das Kompositum erscheint bald nach 1900 und breitet sich in den 1930er Jahren rasch aus. Dabei wird einerseits an ältere Beobachtungen zur Rolle des Staates angeknüpft, andererseits bildet sich darin eine Aufmerksamkeitsverschiebung zugunsten seines verstärkten Engagements ab, akut im ital. Faschismus, aber auch

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Verweise

Interventionsstaat verweist auf folgende Stichwörter

Absolutismus; Arbeitsrecht; Bismarcks; Bürgerlichen Gesetzbuchs; Eigentums; Gewerbe, Gewerbefreiheit; Grundgesetzes; Grundrechte; Handelsrecht; Huber; Kartell, Kartellrecht; Sozialismus; Nipperdey; öffentlichen Rechts; Privatautonomie; Privatrecht; Sozialgesetzgebung; Sozialrecht; Sozialversicherung; Staat; Steuern; Strafe, Strafrecht; Straftheorie, Strafzweck; Verbänden; Vertragsfreiheit; Wettbewerb, Wettbewerbsrecht; Wirtschaftsrecht; Wohlfahrt; Zoll;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Interventionsstaat:

Italien; Kameralistik;

Schlagwörter

Dem Stichwort Interventionsstaat sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Neuzeit; Staat; Staatsform; Verwaltung und Verwaltungsrecht; Zeitgeschichte;

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Artikel Interventionsstaat

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