Intestaterbfolge (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Intestaterbfolge
I. (von lat. intestatus, intestato, ab intestato [ohne Testament]) bezeichnet unspezifisch die gesetzliche Erbfolge, meint aber im engeren rechtshist. Sinne die Erbfolge nach röm. Recht bei Fehlen eines Testaments (Erbrecht sub II 1; zur dt.-rechtl. „gesetzlichen Erbfolge“ (Erbfolgeordnung, Erbrecht).
Das Verhältnis zwischen testamentarischer Erbfolge und I. war im röm. Recht durch die Regel nemo pro parte testatus, pro parte intestatus decedere [...]
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