Inzest (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Inzest
I. (von lat. ince[a]stus [‚unmoralisch, unrein‘]) bezeichnet den Beischlaf zwischen nahen Verwandten und Verschwägerten. Im Recht hat das Wort zwei Bedeutungen, zum einen umschreibt es das zivilrechtl. Ehehindernis (Ehe), zum anderen das (seit Martin Luther – DWB II, 190) mit „Blutschande“ bezeichnete strafbare Verhalten (Strafe, Strafrecht). Eine entsprechende Norm dürfte so alt sein wie das Endogamieverbot, das nach Auffassung der Verhaltensforschung [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.inzest
Verweise
Inzest verweist auf folgende Stichwörter
Referenzen
Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Inzest:
Schlagwörter
Dem Stichwort Inzest sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte