Inzichtverfahren (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Inzichtverfahren
Das I. ist eine besondere Art des Leumundsverfahrens (Leumund; fränk. beizick, bitzing, mnd. u. mnl. biticht, sächs. byticht; ahd. u. mhd. inziht [‚Beschuldigung, Anklage‘]). Der Prozess wird allein aufgrund von Verdachtsmomenten eröffnet (Indizien, aber auch schon Argwohn, Vermutung oder bloßes Gerücht). Das I. lässt sich eindeutig weder dem Strafprozess noch dem Zivilprozess zuordnen.
Zwei Varianten des in der zeitgenössischen
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