Irrtum (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Irrtum
Der I. ist eine Form der Willensmängel und spielt für die rechtl. Bindungswirkung einer äußerlich als Willenserklärung (Wille, Willenserklärung) aufgefassten Handlung eine Rolle. Es geht um Fälle, in denen jemand eine Erklärung abgibt, die er (so) nicht gewollt hat. Im geltenden dt. Recht wird der I. von den Fällen abgegrenzt, in denen jemand wissentlich etwas erklärt, was er nicht gelten lassen möchte (§§ 116–118 BGB). Im Privatrecht, das auf die Entfaltung der
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.irrtum
Verweise
Irrtum verweist auf folgende Stichwörter
Referenzen
Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Irrtum:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte