Isländisches Recht (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Isländisches Recht
Schon während der Besiedlungszeit ab ca. 870 wurden auf Island erste lokale Thingversammlungen abgehalten. Nach Abschluss der Landnahme gab es mit Gründung des Allthing um 930 ein Thing (Ding) für ganz Island. Gleichzeitig wurden mit den Úlfljótslög die ersten einheitlichen Gesetze erlassen. Laut der Íslendingabók (nach 1120) des Ari fróði Þorgilsson war Úlfljótr nach Norwegen gereist, um die Gesetze vornehmlich nach dem Vorbild der damaligen Gesetze [...]
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