Islamisches Recht (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Islamisches Recht

I. versteht sich als Interpretation einer von Gott (arab. Allāh) im Akt der Offenbarung gesetzten Normativität (arab. šarīca [‚göttlicher Weg‘]). Das von den Juristen tatsächlich entwickelte, anwendbare Recht bezeichnet man als fiqh (arab. urspr. ‚Verständnis‘). Es findet in den Jahrhunderten nach dem Tod des Propheten Muḥammad (†632) teils sehr unterschiedliche Ausprägungen.

Von den vier, heute noch im sunnitischen Islam existierenden

[...]

Verweise

Islamisches Recht verweist auf folgende Stichwörter

Apostasie; Beweis; Bundesrepublik Deutschland; Diebstahl; Erbrecht; Fallrecht; Familie, Familienrecht; Internationales Privatrecht; Kodifikation; Körperverletzung; Kommentaren; Notare; Rechtsfähigkeit; Rechtsgutachten; Sittlichkeitsdelikte; Strafe, Strafrecht; talion; Totschlag; Trunkenheit; Türkei; Wirtschaftsrecht;

Schlagwort

Dem Stichwort Islamisches Recht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Religion;

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