Italienisches Recht (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Italienisches Recht

Das akademische Fach „Geschichte des Italienischen Rechts“ existiert in Italien nicht mehr. Ein Dekret vom 04.08.2000 hat den Namen des Faches in „Geschichte des mittelalterlichen und modernen Rechts“ umgewandelt. Tatsächlich haben die Historiker seit Jahrzehnten eine europ. Perspektive eingenommen. Die berücksichtigten Ursprünge, die geistigen Strömungen, die institutionellen Gleichgewichtszustände, die dem Recht in Italien zugrunde liegen, erweisen sich als stark mit den

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Verweise

Italienisches Recht verweist auf folgende Stichwörter

Byzantinisches Recht; Code civil; Communis opinio doctorum; Corpus Iuris Civilis; Edictum Theoderici; Europa; Frankreichs; Friedrich II.; Gesetzgebung; Historische Rechtsschule; Hollands; Innozenz III.; Italien; ius commune; Justinian; Kodifikationen; Konstitutionen von Melfi; Langobardisches Recht; leges barbarorum; litis contestatio; Mos gallicus, mos italicus; Napoleons; Österreichs; Pandektenwissenschaft; Partikularrecht; placitum; Ravenna; Restauration; Richters; Rota; Sizilien; Strafprozess; Universitäten; Verwaltung; Volksrecht; Zivilrechts;

Schlagwort

Dem Stichwort Italienisches Recht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

nationales Recht;

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