Iudex (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Iudex
Als Folge der spätant. Entdifferenzierung des röm. Rechts trat I. als Allgemeinbezeichnung für solche Amtsinhaber im MA auf, denen neben anderen (verwaltenden, militärischen, kirchl.) Aufgaben auch richterliche oder überhaupt streitentscheidende Befugnisse zukamen. Dieser weite Begriff röm. Herkunft wurde folgerichtig für die als vorsitzende Richter (Gerichtsherr; Prozessleitung) fungierenden Amtswalter und ihre Vertreter fortgeführt. Sie waren die Träger des obrigkeitlichen weltl.
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