Ius commune (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Ius commune

I. Quellenbegriff

I. lässt sich weder als eine bestimmte Rechtsquelle noch als eindeutig bestimmbare Summe von Normen einschließlich ihrer Auslegung durch Juristen erfassen. Aufgrund seines nicht eindeutig festzulegenden Gehalts verkörpert der Begriff I. somit den Rechtsquellenpluralismus in Alteuropa bis zu seiner endgültigen Ablösung im Zeitalter der Kodifikationen. Der Begriff I. ist daher von seiner Verbindlichkeit her zu bestimmen und stets im Kontrast auf das jeweilige

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.ius_commune

Verweise

Ius commune verweist auf folgende Stichwörter

Differentienliteratur; England; Englisches Recht; Europa; Florenz; Friedrich II.; Gelehrte Recht; Gemeines Recht; Gewohnheitsrecht; Glossatoren; Italien; Jus utrumque; Kaiser; Kaiserrecht; kanonische Recht; Kodifikationen; Kommentatoren; Konstitutionen von Melfi; Lotharische Legende; Papst; Partikularrecht; Rechtsgewohnheiten; Reichskammergericht; Rezeption des römischen Rechts; Richter; Statutarrecht; Universitäten;

Schlagwörter

Dem Stichwort Ius commune sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Gelehrtes Recht; gemeines Recht; Ius commune; Rezeption;

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