Jahr und Tag (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Jahr und Tag

J. bzw. annus et dies ist eine geläufige ma. Frist (Fristenberechnung), innerhalb derer eine (Rechts-)Handlung, insbes. ein Anspruch oder Widerspruch, geltend gemacht werden musste. So erhielt beispielsweise der Erwerber eines Grundstücks nach J. rechte Gewere, die eine Anfechtung seiner Rechtsposition ausschloss, und Erben mussten Grundstücksveräußerungen des Erblassers binnen J. widersprechen (Verschweigung). Nach J. in der Acht trat die Oberacht ein (Sachsenspiegel Ldr III 34 [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.jahr_und_tag

Verweise

Jahr und Tag verweist auf folgende Stichwörter

Acht; Allgemeinen Landrecht; Anspruch; Brünner Schöffenbuch; Burchards von Worms; Dingen; Formel, Formular, Formelsammlung; Fristenberechnung; Gerichtsverfassung; Gewere; Glosse zum Sachsenspiegel; Grimm; Grundstücks; Heusler; Hörige; Hofrecht; Landfrieden; Lehnrecht; Leihezwang; Mühlhäuser Reichsrechtsbuch; Rechtsbüchern; Sachsenspiegel; Schwabenspiegel; Sohm; Stadtluft macht frei; Stadtrechten; Stobbe; Verschweigung; Weichbild; Zoepfl;

Schlagwort

Dem Stichwort Jahr und Tag ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Paarformel;

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