Judeneid (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Judeneid
Wie in den meisten christl. Ländern galten für Juden in Deutschland vom MA bis ins 19. Jh. hinein besondere Vorschriften bei offiziellen Eidesleistungen (Eid) gegenüber Christen (Reinigungs-, Zeugen-, Urfehde-, Rezeptionseide etc.) in Bezug auf Wortlaut und Ritual. In den J. manifestierten sich sowohl jüd. (Jüdisches Recht, Judenrecht) als auch germ.-christl. Rechtstraditionen. Parallelen zur Ausgestaltung von Gottesurteilen, Exkommunikationen sowie zu der altchristl. Erwachsenentaufe
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