Judex non calculat (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Judex non calculat
Das Rechtssprichwort Der Richter rechnet nicht wird aus D 49, 8, 1, 1 (Corpus Iuris Civilis) abgeleitet (Item si calculi error in sententia esse dicatur, appellare necesse non est: …).
Der Grundsatz, dass ein dem Richter im Zuge der Urteilsfindung (Urteil) unterlaufener Rechenfehler nicht in Rechtskraft erwächst, sondern berichtigt werden kann, findet bis heute Anwendung (vgl. § 319 ZPO). Der mit J. veranschaulichte Grundsatz steht im Einklang mit den Regeln error [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.judex_non_calculat
Verweise
Judex non calculat verweist auf folgende Stichwörter
Schlagwort
Dem Stichwort Judex non calculat ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte