Jura quaesita (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Jura quaesita
Unter J. wurden in der gemeinrechtl. Lehre solche subjektiven Rechte verstanden, die nicht aus natürlicher Freiheit erwachsen, sondern durch einen besonderen Rechtstitel, wie insbes. ein Privileg, erworben worden waren (vgl. Pütter, § 119). Erst im 19. Jh. wurde der lat. Begriff durch den dt. der „wohlerworbenen Rechte“ verdrängt (vgl. Mayer, 30).
Der Sache nach schon im MA bekannt, erlangten die J. erst in der NZ immer größere Bedeutung, da sie seit Jean Bodin „eine im
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.jura_quaesita
Verweise
Jura quaesita verweist auf folgende Stichwörter
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte