Juristenstand (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Juristenstand
Um von einem J. sprechen zu können, müssen Rechtskundige als durch besonderes Wissen definierte Gruppe (Schicht, „Stand“) sich selbst bewusst und für andere sichtbar sein. In der röm. Republik geschah dies der Überlieferung zufolge durch den kurulischen Ädil und Volkstribun Gnaeus Flavius nach 304 v. Chr., der priesterliches Rechtswissen profanierte. Ob die klass. röm. Juristen einen „Stand“ bildeten, ist eher zweifelhaft, weil die Träger des Rechtswissens vielfältig mit
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