Juristenstand (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Juristenstand

Um von einem J. sprechen zu können, müssen Rechtskundige als durch besonderes Wissen definierte Gruppe (Schicht, „Stand“) sich selbst bewusst und für andere sichtbar sein. In der röm. Republik geschah dies der Überlieferung zufolge durch den kurulischen Ädil und Volkstribun Gnaeus Flavius nach 304 v. Chr., der priesterliches Rechtswissen profanierte. Ob die klass. röm. Juristen einen „Stand“ bildeten, ist eher zweifelhaft, weil die Träger des Rechtswissens vielfältig mit

[...]

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Verweise

Juristenstand verweist auf folgende Stichwörter

Adel; Anwälte; Bologna; Corpus Iuris Civilis; Gelehrtes Recht; Gratian; Juristen, böse Christen; Juristenausbildung; Kieler Schule; Kirchenrechts; Kleid, Kleidung; Nationalsozialistisches Recht; Notare; Rechtswissenschaft; Richter; Schiedsgerichten; „Stand“; Urkunde; Vormärz; Zeremoniell;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Juristenstand:

Gelehrtes Recht; Juristen, böse Christen; Kabinettsjustiz;

Schlagwörter

Dem Stichwort Juristenstand sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Gelehrtes Recht; Rechtswissenschaft;

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