Jus ad rem (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Jus ad rem

Beim J. handelte es sich im Gegensatz zum ius in re nicht um ein Recht an der Sache, sondern – nur – um ein Recht zur Sache. Es war kein volles Sachenrecht, gewährte aber dem Inhaber eines auf Erlangung der Sachherrschaft gerichteten (schuldrechtl.) Titels (Kauf, in älterer Zeit symbolische Investitur oder Präsentation zu einer Pfründe) die Befugnis, die Sache an sich zu ziehen. Terminus und Begriff wurden (wohl?) zu Beginn des 13. Jh. von Kanonisten (Kanonistik) entwickelt, [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.jus_ad_rem

Verweise

Jus ad rem verweist auf folgende Stichwörter

Allgemeine Landrecht; Besitz; Code Civil; dingliches Recht; Donnellus; Gewere; Grundbuch; Investitur; Kanonistik; Kauf; Kirchenrechts; Kodifikationen; Lehnrecht; Pfründe; Sache; Sachenrecht; Sachsenspiegel; Selbsthilfe; Vasallen; Vollstreckung;

Schlagwörter

Dem Stichwort Jus ad rem sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Lehnswesen; Sachenrecht; Schuldrecht;

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