Jus armorum (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Jus armorum

Das J. (auch Jus armandiae oder Jus armaturae) war das Recht, Heere zu unterhalten. Es wurde als Voraussetzung für die selbständige Entscheidung über Krieg und Frieden dem Jus belli ac pacis subsumiert und galt als Bestandteil der höchsten Herrschaftsgewalt (Herrschaft). Im Heiligen Römischen Reich hatte das Recht lange nur dem König bzw. Kaiser zugestanden, die dt. Landesherren als Reichsstände dagegen hatte die Verpflichtung getroffen, mit bestimmten [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.jus_armorum

Verweise

Jus armorum verweist auf folgende Stichwörter

Absolutismus; Bündnisrecht; Frieden; Heere; Heiligen Römischen Reich; Herrschaft; Jüngste Reichsabschied; Kaiser; König; Krieg; Landesherren; Landeshoheit; Landfolge; Landfrieden; Moser; Reichskreis; Reichsstände; Untertanen; Wahlkapitulationen; Westfälischen Frieden;

Schlagwort

Dem Stichwort Jus armorum ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Militär;

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