Jus primae noctis (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Jus primae noctis

Als J. (Recht der ersten Nacht) wird in der Literatur das angebliche Recht eines Grundherrn, mit einer seiner Herrschaft (Grundherrschaft) unterstehenden Frau (Hörige) aus Anlass von deren Eheschließung (Ehe) Geschlechtsverkehr zu vollziehen, verstanden. Das Phänomen ist in ganz Europa bekannt. Belastbare Quellen für die Existenz eines solchen Rechts konnten bis heute nicht ausgemacht werden. Stattdessen setzt sich die Literatur mit Vermutungen über myth. Ursprünge und Inhalte, deren

[...]

Verweise

Jus primae noctis verweist auf folgende Stichwörter

Adels; Aufklärung; Ehe; Europa; Gierkes; Grundherrschaft; Heiratsabgabensystem; Heiratserlaubnis; Hörige; Privileg; Weistümer;

Schlagwörter

Dem Stichwort Jus primae noctis sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Ehe; Feudalismus; Grundherrschaft; Rechtsinstitut;

Dieses Dokument kaufen:

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
(PDF | 2 Seiten, 397KB)
*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%;



Artikel Jus primae noctis

Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!
Ihre E-Mail-Adresse:
 
 

© 2012 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin-Tiergarten
Telefon (030) 25 00 85-0 | Telefax (030) 25 00 85-305 | E-Mail: ESV@ESVmedien.de