Justizirrtum (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Justizirrtum

J. ist die unzulängliche Kenntnis eines Justizorgans (Justiz), meistens eines Gerichts, über entscheidungserhebliche Tatsachen, die zu einer Fehlentscheidung, meistens zu einem Fehlurteil, führt. Der J. bezieht sich (anders als die – überdies nur vorsätzlich begehbare – Rechtsbeugung) nicht auf Rechtsfragen, sondern nur auf Tatsachen. Anders als der umgangssprachliche Begriff des Irrtums, der nur eine fehlerhafte Vorstellung meint, umfasst der Begriff des J. auch die fehlende [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.justizirrtum

Verweise

Justizirrtum verweist auf folgende Stichwörter

Berufung; Beweis; Folter; Gerichts; Irrtums; Justiz; Rechtsbeugung; Rechtsmittel; Revision; Strafe, Strafrecht; Strafprozessordnung; Todesstrafe; Urteilsbegründung; Wiederaufnahme des Verfahrens;

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