Kaff (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Kaff

Der K. ist in Ingelheim (Ingelheimer Oberhof) die Bezeichnung für das Anwartschaftsrecht des gesetzlichen Erben (Erbrecht), bes. an rückfälligen Gütern, die noch dem Nießbrauch des überlebenden Ehegatten unterliegen (Rückfallsrecht), seltener für die Erbschaft selbst (1418, 1437) oder für das Gut, auf das jemand ein Anwartschaftsrecht hat (1461). Erstmals um 1400 belegt, ist Kaff etym. wohl zu frühnhd. kaffen, kapfen, mhd. kapfen, kaphen, ahd. [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.kaff

Verweise

Kaff verweist auf folgende Stichwörter

dingliches Recht; Erbrecht; Ingelheimer Oberhof; Nießbrauch; Rückfallsrecht;

Schlagwörter

Dem Stichwort Kaff sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Erbrecht; Sachenrecht;

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