In der frühen NZ findet sich der Begriff sowohl für Reichsgesetze (z.B
Inhaltlich behandelt die Arbeit in 88 Art. die Frankfurter Gerichtsverf. (
B. (lat. praeda) ist das im Kriege kraft Waffenrechts angeeignete feindliche Gut. Der Aneignung durch den Sieger unterlag im Altertum das gesamte feindliche Volk, sein Gebiet und jeglicher Besitz. Die Römer hatten das Beuterecht jur. als Erwerbsgrund iure gentium
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