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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Locke, John (1632-1704

Stichwort Locke, John (1632-1704
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 21
Spalte 1029 – 1032
Autoren: Müßig, Ulrike

Inhalt:

; commonwealth) bindet es alle Staatsgewalt – und damit auch das Ermessen der Exekutive (II §§ 159, 160, 166) – Leben, Freiheit und Besitz des Einzelnen zu achten. Die Interpretationshoheit darüber hat das

Heergewäte, Heergeräte

Stichwort Heergewäte, Heergeräte
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 12
Spalte 858 – 859
Autoren: Bungenstock, Wilfrid

Inhalt:

Grabbeigaben, insbesondere der Waffen, für die Persönlichkeit des Verstorbenen vertretbar erscheinen, entweder dass ein bestimmter männlicher Nachkomme des Verstorbenen diesen mit dem Besitz seines H.s fortan repräsentieren sollte (Vererbung), oder dass dieses

Redintegranda

Stichwort Redintegranda
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 30
Spalte 1375 – 1376
Autoren: Mayenburg, David von

Inhalt:

) und damit des modernen Besitzschutzes (vgl. § 861 BGB) (Besitz). Demnach sollte ein vertriebener oder amtsenthobener Bischof nicht angeklagt oder vor eine

Sachenrecht

Stichwort Sachenrecht
Typ: Stichwort (Noch nicht veröffentlicht)
Band V
Lieferung 33
Autoren: Schlinker, Steffen

Inhalt:

Besitz, für das Nachbarrecht, den Eigentumserwerb, den Eigentumsschutz sowie die beschränkt Dinglichen Rechte, Nießbrauch

Kopenhagen

Stichwort Kopenhagen
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 17
Spalte 175 – 176
Autoren: Tamm, Ditlev

Inhalt:

gedient. Die Stadt war 1416 (gerichtlich bestätigt 1421) vom Bischof an den König übergeben worden. Das Schloss von K. wurde kgl. Besitz und im Laufe des 15 Jh. Residenz des dän. Königs. Der Bf. von

Konstitution, Constitutio

Stichwort Konstitution, Constitutio
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 17
Spalte 143 – 144
Autoren: Lück, Heiner

Inhalt:

Schenkung) oder einer besonderen Form des Besitzes (constitutum possessorium) gebräuchlich ist.

In der frühen NZ findet sich der Begriff sowohl für Reichsgesetze (z.B

Intertiatio

Stichwort Intertiatio
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 14
Spalte 1278 – 1279
Autoren: Werkmüller, Dieter

Inhalt:

Besitz nehmen, wenn er gelobt hatte, res suas per tercia mano adchramire (L. Sal. 62 § 1, 100-Titel-Text, Eckhardt), und so durch feierliche Beweiswette versprochen hatte, die Sache vor Gericht zu bringen

Baculus iudicii

Stichwort Baculus iudicii
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 2
Spalte 400 – 401
Autoren: Werkmüller, Dieter

Inhalt:

15). Zeitweise war es im Besitz von Joahnn Fichard.

Inhaltlich behandelt die Arbeit in 88 Art. die Frankfurter Gerichtsverf. (Schultheiß, Schöffen, Gerichtsschreiber), das

Beute

Stichwort Beute
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 3
Spalte 557 – 558
Autoren: Ziegler, Karl-Heinz

Inhalt:

B. (lat. praeda) ist das im Kriege kraft Waffenrechts angeeignete feindliche Gut. Der Aneignung durch den Sieger unterlag im Altertum das gesamte feindliche Volk, sein Gebiet und jeglicher Besitz. Die Römer hatten das Beuterecht jur. als Erwerbsgrund iure gentium

Herd, Herdgerät

Stichwort Herd, Herdgerät
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 12
Spalte 954 – 956
Autoren: Lück, Heiner

Inhalt:

Feuer hatte, war im Besitz von Herrschaft. Der H. war das sichere Zeichen für das bewohnte Haus. Letztlich war es der H., welcher ein Zusammenwohnen von Menschen unabhängig von deren Anzahl sowie der Größe und Aufteilung der Räume in einem Haus
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Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

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