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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Realinjurie

Stichwort Realinjurie
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 29
Spalte 1064 – 1065
Autoren: Kannowski, Bernd

Inhalt:

Schlaͤge, Wercke, oder ohne dieselbe, durch andere zu eines Beschimpffung gereichende Handlungen, z. E. da man sich im Besitz von eines andern Güter schwinget, oder selbige eigenmaͤchtig besiegelt, unter dem Schein, als wäre dieser sein Schuldner, vom dem er keine Bezahlung erhalten habe“. Krünitz

Erbtochter

Stichwort Erbtochter
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 6
Spalte 1388 – 1388
Autoren: Brauneder, Wilhelm

Inhalt:

Privatfürstenrecht erzwingbar. Derartige Verträge („Erbvereinigung“ etc.) dienten in Vermeidung von Besitz- u. Herrschaftszersplitterung ad conservandas illustrissimas familias wie ähnliche Erbverzichtsverträge von E. u. auch Söhnen bei Eintritt in den geistlichen Stand

Pflanzensymbolik

Stichwort Pflanzensymbolik
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 27
Spalte 572 – 575
Autoren: Lück, Heiner

Inhalt:

in sich relativ geschlossenem Text- und Zeichensystem mit eigenem Charakter lässt sich eine ganz bestimmte P. ausmachen. So stehen Weinstöcke, Gras- und Getreidehalme, Bäume sowie Hopfenpflanzen für Rechte an Sachen (Eigentums-, Besitz- und

Grundeigentum

Stichwort Grundeigentum
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 11
Spalte 574 – 575
Autoren: Hess, Falk

Inhalt:

(unbelasteter, freier Besitz an einer Bodenfläche [Allod, Allodifikation]). In der älteren dt. Rechtssprache tritt der Terminus G. selten auf, da eigen

Burgfriede

Stichwort Burgfriede
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 4
Spalte 765 – 766
Autoren: Schmitt, Reinhard

Inhalt:

unterschiedlicher Parteinahme bei Streit zu erhalten. Die wichtigsten Bauten verblieben dabei in gemeinschaftlichem Besitz (Bergfried, Brunnen, Tor, Kapelle), die Unterhaltungskosten für Bauten und Personal wurden gemeinsam getragen. Veräußerungen von Teilen der Burg und der Erwerb von Nutzungsrechten durch

Gewere

Stichwort Gewere
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 10
Spalte 347 – 352
Autoren: Ogris, Werner

Inhalt:

, dass nur der Erwerb körperlicher Innehabung die FahrnisG. begründen konnte, dass sie aber andererseits mit dem Verlust der leiblichen Herrschaft erlosch. Darauf beruhte u.a. die Ausgestaltung der Fahrnisverfolgung, die zwischen freiwilliger Besitzaufgabe und unfreiwilligem Besitzverlust unterschied

Pariser Edikt

Stichwort Pariser Edikt
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 26
Spalte 380 – 383
Autoren: Esders, Stefan

Inhalt:

gegenüber ihrem rechtmäßigen Herrn etwas verloren hatten, ließ Chlothar diesen Besitz grundsätzlich restituieren (c. 17), um sie für die Anerkennung seiner Gesamtherrschaft zu gewinnen.

Die Nachwirkung des Ediktes war bereits im 7. Jh. beträchtlich, wie die wohl kurz darauf erlassene

Haus und Hof

Stichwort Haus und Hof
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 12
Spalte 791 – 798
Autoren: Schmidt-Wiegand, Ruth

Inhalt:

bringen, dass er, verschuldet oder unverschuldet, seinen ganzen Besitz, Hab und Gut, d.h. seine bewegliche Habe sowie Grund und Boden, verloren, verspielt oder vertrunken hat. Der rechtliche

Haustür

Stichwort Haustür
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 12
Spalte 837 – 838
Autoren: Schempf, Herbert

Inhalt:

Besitz genommen. So stellt es die Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels dar (Ldr II 21 § 5; vgl. Koschorreck, 110). Das Tragen der Braut über die

Guter Glaube

Stichwort Guter Glaube
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 11
Spalte 619 – 623
Autoren: Repgen, Tilman

Inhalt:

dann unabhängig von einem Erwerbstitel (causa) Eigentümer. Fehlt die bona fides, so kann der Besitzer im Falle eines Besitzverlustes keine Vindikation geltend machen. Allerdings war streitig, zu welchem Zeitpunkt bona fides nach ius civile wie im
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