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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

Stichwort Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 1
Spalte 146 – 155
Autoren: Brauneder, Wilhelm

Inhalt:

Schuldrecht, dann das rechtsgeschäftliche Erbrecht wie auch das Besitzrecht (Besitz). Dem Deutschen Recht verpflichtet ist über weite Strecken das Sachenrecht vor allem mit der Einrichtung des Grundbuchs

Eigentumsmarken

Stichwort Eigentumsmarken
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 6
Spalte 1285 – 1288
Autoren: Schmidt-Wiegand, Ruth

Inhalt:

mit dem Namen des Eigentümers oder Besitzers zu einem Personenzeichen werden konnte, das auch auf der Kirchenbank oder dem Grabstein erschien u. als Berufszeichen des Handwerkers oder Kaufmanns in das ma. Stadtbild in RechtsHs. (Lüneburg) aufgenommen werden konnte. Als

Kopfsteuer

Stichwort Kopfsteuer
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 17
Spalte 176 – 178
Autoren: Amend-Traut, Anja

Inhalt:

anschließend schrittweise auf die anderen Provinzen des Reichs als tributum capitis zu übertragen.

In der fränk. Zeit (Fränkisches Reich) waren es v.a. die Besitzlosen

Adel

Stichwort Adel
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 1
Spalte 69 – 76
Autoren: Eckert, Jörn

Inhalt:

Pflichten gegenüber dem Volk. Dieser beruhte auf Ansehen, Herrschaft und Besitz und war durch besondere Lebensformen sowie ein ausgeprägtes Standesbewusstsein gekennzeichnet. A. kam nicht Individuen, sondern Sippen, Geschlechtern und Familien zu. Der Stand war erblich, weshalb auf die Abstammung aus

Gans, Eduard (1797-1839

Stichwort Gans, Eduard (1797-1839
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 8
Spalte 1930 – 1931
Autoren: Ludyga, Hannes

Inhalt:

Besitzes stritt, sich von den Fakultätsgeschäften zurückzog. G., der ein Bahnbrecher für die Rechtsvergleichung in Deutschland war u. die Hegelsche Philosophie (Georg Wilhelm Friedrich

Hutzwang

Stichwort Hutzwang
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 13
Spalte 1170 – 1171
Autoren: Carlen, Louis

Inhalt:

drei Hufen Land oder mehr als Eigen oder Lehen (Lehnrecht, Lehnswesen) bewirtschaftet, einen eigenen Hirten haben darf; wer geringeren Besitz hat, muss das Vieh dem gemeinen Hirten anvertrauen

Karl I. Ludwig (1617-1680

Stichwort Karl I. Ludwig (1617-1680
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 15
Spalte 1617 – 1618
Autoren: Stolleis, Michael

Inhalt:

K., Kurfürst von der Pfalz, geboren als Sohn Friedrichs V., des „Winterkönigs“ und der Elisabeth Stuart, aufgewachsen im Exil in Den Haag, gelangte nach 1648 wieder in den Besitz der Kurpfalz

Kux

Stichwort Kux
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 18
Spalte 378 – 382
Autoren: Bartels, Christoph

Inhalt:

Bergbauakten als Kukus, Kux, Kucks, Guggs. Die Schreibungen variieren. Die Besitzer der K.e werden nun verbreitet Gewerken genannt. Unklarheit besteht über die etym. Herkunft des Begriffs. Teils wird K. vom tschech. Kus (‘[An]teil’) abgeleitet (z.B. Veith

Erbhuldigung

Stichwort Erbhuldigung
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 6
Spalte 1366 – 1367
Autoren: Holenstein, André

Inhalt:

HerrschaftsR geleistet werden konnte, die Landeshuldigung im engeren Sinne unterschieden, die auch mittelbare Untertanen dem Besitzer der Landesherrschaft bzw. Landeshoheit schuldeten. Die E. wurde beim Regierungsantritt in einem Umritt

Handgemal

Stichwort Handgemal
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 12
Spalte 737 – 741
Autoren: Deutsch, Andreas

Inhalt:

Kennzeichnung des individuellen Besitzes) hatte. Abgeleitet hiervon habe H. auch die Bedeutung Haupt- und Stammgut (Familienstammgüter) des vollfreien Geschlechts angenommen. Stobbe schließt sich Homeyers Deutung an, hebt aber (wie später
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Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

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