Preisgabe eines Rechts zur Entlastung von der damit verbundenen Pflicht.I. Seerecht. 1. A. des Eigentums an dem versicherten Gut durch den Versicherungsnehmer mit dem Ziel, die Versicherungsleistung zu erlangen (Versicherungswesen). 2. A. des Schiffs und der Fracht durch den Reeder (Reederei), um von der Haftung gegenüber einem Dritten freigestellt zu werden (vgl. im römischen Recht noxae datio, im Mittelalter commenda).II. Bergrecht. A. des Kuxes durch die Gewerke (Gewerkschaft), um die ...
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