Seit Ende des 13. Jh. werden alphabetisch geordnete Verzeichnisse zur Erschließung römischen (Römisches Recht in der Gerichtspraxis) und kanonischen Rechts angefertigt, etwa ein Jahrhundert später auch für deutschsprachige Rechtstexte. Je nach Intention und Ausprägung werden diese Werke als A., Promptuarien, Remissorien, Vokabularien o.ä. bezeichnet. Das Spektrum der Erschließungsintensität reicht vom bloßen Register bis hin zur ausführlichen Wiedergabe von Rechtssätzen, die den ...
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