Die böse Absicht wurde in der frühen Neuzeit als intensivste Form des Vorsatzes, der die Auflehnung gegen das Recht beinhaltet, begriffen (Klein 1796: Die Absicht ist böse, wenn sie gesetzwidrig ist). Zugleich wurde sie auf das Strafrecht (Strafe, Strafrecht) des fränkisch-deutschen MA zurückprojiziert, wo sie das Handeln aus kühler Berechnung im Gegensatz zur retorsiven Affekttat kennzeichnen sollte.Im röm. Recht war der dolus malus ursprünglich Voraussetzung des Klaginstituts der actio ...
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