A. bezeichnet – im allgemeinen Wortsinn – das Verfahren der Meinungs- bzw. Willensbildung in Kollektiven und bildet somit den Oberbegriff für sämtliche Vorgänge, in denen nach festgelegten Regeln aus mehreren, divergierenden Einzel-„Stimmen“ (in den Alternativen „Zustimmung“, „Ablehnung“, „Enthaltung“), ein einheitlicher, der Gesamtheit der Abstimmenden als solcher zuzurechnender Gemeinwille gebildet wird. Z.T. wird der Begriff der A. auch als Gegenbegriff zum Terminus der ...
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