Das Wort A. wird vom ahd. Ahta, mhd. Aht(e), mnd. Achte, hergeleitet und bedeutet einen Zustand der Rechts- und Friedlosigkeit, je nachdem, ob eher der Zustand der Rechtlosigkeit (exlex), oder mehr deren Folgen angesprochen werden; deshalb kann auch „Verfolgung“ (des Rechtlosen) gemeint sein. Die lat. Entsprechung ist für das HochMA proscriptio, weitere Synonyme sind bann, bei Femgerichten (Feme, Femgericht) meist Verfestung, während im jüdischen Recht der Halacha von cherem ha-jischuw ...
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Dem Stichwort Acht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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