Das A., auch Achtregister, ist ein Verzeichnis der von einem Gericht verkündeten Ächtungen und Geächteten („Ächter“) in Buchform (Acht). Es genoss gleich den Achtbriefen selbst öffentlichen Glauben und konnte diese sogar ersetzen. Soweit bekannt, hat erstmals Kaiser Friedrich II. im Mainzer Landfrieden von 1235 (Mainzer Reichslandfriede) die Anlage eines A. für den Königshof vorgesehen. Obwohl sich von der Anlage eines solchen nichts erhalten hat, hat diese Norm spätere Könige zur ...
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