Der Begriff A. kennzeichnet die Herstellung eines Kindschaftsverhältnisses durch einen formalen rechtlichen Akt unabhängig von der biologischen Abstammung (Agnaten und Kognaten, Verwandtschaft). In diesem Sinne ist die A. im römischen Recht als adoptio bzw. arrogatio ausgebildet worden.Die Rechte der germanischen Völker (Leges Barbarorum) kannten eine solche Möglichkeit der fiktiven Schaffung eines Eltern-Kind-Verhältnisses nicht. Die Geschlechtsleite etwa diente lediglich der Integration ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Adoption sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.