Die „Ankindung“ oder „Annahme an Sohnes statt“ ist ein förmliches, adoptionsähnliches Verfahren (Adoption) des frk. Rechts (Lex Salica, Lex Ribuaria, Kapitularien, Formulae). Die mlat. Bezeichnungen adfathimire v., affatomia f., affatimus sind auf germ. *atfaþmian „umarmen“ zu an. faðmr „Umfassung, Umarmung, Busen, Schoß, Faden“, as. fædm, as. faðmos etc. zurückzuführen und spiegeln die rechtsrituelle Gestik (Umarmung, Schoßsetzung [Schoßfall, Schoßwurf]) wider. Die ...
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