Normalisierter Oberbegriff für folgende Rechtshandlungen im norddt. Raum: a) Mnd. (ge)stuppen, stippen „mit Fingern tippend zählen, rechnen“, z.B. „die sieben Verwandtschaftsgrade an den Gliedern zwischen Hals und Nagel des Mittelfingers abzählen“ (Ssp Ldr I 3 u. 17 § 1) Verwandtschaft. b) Mnd. afstuven, westfäl. afstüven „stutzen, entfernen überhängender Zweige“: Van afstuvinge der beum und uthrading der wortelen (Urtheile zum Sandwell, 16. Jh.) Überfall, Überhang.In der ...
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