lat. agnatus – der (noch nach dem Tode des Vaters) nachgeborene Sohn.Im röm. Recht alle männlichen Personen, die durch agnatio (auch cognatio civilis) unter derselben väterlichen Gewalt (patria potestas) des Stammvaters stehen oder stünden, wenn der gemeinschaftliche Stammvater noch lebte. Dazu gehörten alle der väterlichen Gewalt durch Geburt oder Adoption Unterworfenen. Die römische Familie war patriarchalisch und agnatisch. Verbunden damit war die Vorzugsstellung der A. bei der ...
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Dem Stichwort Agnaten und Kognaten sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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