Die A. diente der Abgrenzung der Geburtsstände zu den anderen Ständen durch den Beweis der Abstammung aus ebenbürtiger Ehe (Ebenbürtigkeit). Nur der Proband war ebenbürtig, dessen Großeltern demselben Stand angehört hatten. Für den Adel war die A. ab dem 12. Jh. im Lehnrecht beim Zweikampf erforderlich. Sie wurde dann auch für die Turnierfähigkeit (Turnier, Turnierfähigkeit) und schließlich überall dort verlangt, wo die Zugehörigkeit zum Adel rechtliche Vorteile brachte. Dies ...
Schlagwort
Dem Stichwort Ahnenprobe ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.