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Artikel Akkusationsprozess
Band I

Akkusationsprozess

Jerouschek, Günter

Auszug aus dem Inhalt von Akkusationsprozess

Das Akkusationsverfahren setzt, im Gegensatz zum Inquisitionsprozess, das Vorliegen einer Parteiklage (accusatio) für die Einleitung eines gerichtlichen Prozesses voraus (Klage). Im Zivilrecht gilt die Voraussetzung bis heute. Ausgehend vom römischen Recht wird der A. auch im gemeinen Recht als processus ordinarius bezeichnet. Im römischen Strafrecht bildete die Popularklage sowohl im Schwurgerichtsverfahren (Schwurgericht, Geschworenengericht) wie auch im späteren extraordinären ...

Verweise

Akkusationsprozess verweist auf folgende Stichwörter
Anklage Folter Inquisitionsprozess Interlokut Klage Popularklage Staatsanwaltschaft

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Akkusationsprozess:
Aktenversendung Anklage Audiatur et altera pars Beweis Denunziation Eid Geistliche Gerichtsbarkeit Gerichtsverfahren Geständnis Gottesurteil Haftbefehl In dubio pro reo Inquisitionsprozess Instanzentbindung Kalumnieneid Kammergericht, preußisches Klage Laienspiegel Landschädliche Leute Ne bis in idem Opportunitätsprinzip Rechtliches Gehör

Schlagwörter

Dem Stichwort Akkusationsprozess sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Prozess und Prozessrecht; Mittelalter;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.akkusationsprozess

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