Auszug aus dem Inhalt von Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Die Vorstellung von einem A. als Inbegriff aller Rechte des Einzelnen, die sich aus dem Anspruch auf Achtung seiner Menschenwürde und Entfaltung seiner Persönlichkeit ergeben, stammt aus dem 19. Jh. In der Rechtspraxis setzte sie sich Mitte des 20. Jh durch. Anders als in der Schweiz (vgl. Art. 28 Schweizer ZGB von 1907) fand das A. bislang allerdings kaum Aufnahme in den Wortlaut dt. Gesetze (vgl. aber § 1 Bundesdatenschutzgesetz).Erste Ansätze eines A. lassen sich bereits im 16. Jh ...
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