I. Begriff A. bezeichnet das von den vier alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs, den USA, der Sowjetunion, dem Vereinigten Königreich (Großbritannien) und Frankreich in und für Deutschland gesetzte Besatzungsrecht. Wie jedes Besatzungsrecht stand das von den Alliierten erlassene Recht in Deutschland neben und über der Rechtsordnung des besetzten Landes, die es zum Teil durch eigene, von alliierten Organen geschaffene Rechtsnormen ersetzte. Unter A. wird dabei sowohl Recht ...
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