Auszug aus dem Inhalt von Amortisationsgesetzgebung
Gesetze, welche den Übergang von Vermögen auf die Kirche verbieten oder beschränken, haben die Sammelbezeichnung „leges de non admortizando“ („Amortisationsgesetze“) von dem Vergleich der kirchlichen Vermögensträger mit einer „manus mortua“, der toten Hand, die das einmal Ergriffene nicht wieder hergibt. Hintergrund sind die Veräußerungsbeschränkungen des kirchlichen Vermögensrechts seit dem 5. Jh. Sie banden auf Dauer alles das für die kirchlichen Zwecke, was die Kirche ...
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