Bezeichnet die Funktion, welche von einer Herrschaft einem Amts- oder Verwaltungsbezirk vorgesetzt ist, um sowohl die Durchsetzung des Rechts als auch die ökonomischen Interessen zu gewährleisten.Bereits in ahd. Glossen wird der ambahtman für villicus (Meier), officialis, procurator für Inhaber verschiedener Ämter über das ganze MA belegt. Der A. war Teil der arbeitsteiligen Verwaltung für öffentlichen Belange, der als Amtsträger in der Folgezeit eine differenzierte Bedeutung erfuhr. Im ...
Schlagwort
Dem Stichwort Amtmann ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.