Die A. (Requisition) gewann ihre heutige Bedeutung mit zunehmender organisatorischer Trennung und Ausdifferenzierung der Behörden im 19. Jh. Die begriffliche Trennung von Rechtshilfe als Unterstützung von Behörden und Gerichten durch die Vornahme richterlicher Handlungen und A. hat sich erst unter dem GG durchgesetzt.Mangels Wahrnehmung der bundesstaatsbezogenen Gesetzgebungskompetenz nach Art. 4 Nr. 11 NBV und Reichsverfassung (1871) sowie Art. 7 Nr. 3 WRV zur generellen Regelung ...
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