Auszug aus dem Inhalt von Amtsvergehen, Amtsverbrechen
Im modernen Recht sind A. strafbare Verfehlungen bei Ausübung staatlicher Dienstobliegenheiten. Dieser allgemeine Begriff hat sich um die Mitte des 19. Jh. endgültig herausgebildet und fand im preuß. StGB von 1851 seinen gesetzgeberischen Niederschlag. In jenem Sinne wurde dort erstmalig eine Reihe von Einzeltatbeständen zur Sonderdeliktsgruppe Verbrechen und Vergehen im Amte (§§ 309–331) zusammengefasst. Bis zu diesem Zeitpunkt verwendeten die Quellen den Terminus A. uneinheitlich. ...
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