Ahd. fâra f. „Nachstellung, böse Absicht“, mhd. (ge)vâre, spätmhd. geværde, frühnhd. gefâre; as. fār m. „Nachstellung“, an. fār n. „Feindschaft, Betrug“; mhd. âne geværde „ohne Hinterlist“ bzw. „aufrichtig“. Rechtssprachlich ist mhd. vâre f. die Gefahr, durch Nicht-Beachtung des normierten Wortgebrauchs oder der üblichen Symbole den Prozess zu verlieren (Prozessgefahr). Durch die Bestellung eines Fürsprechers war der vâre oder Formstrenge zu begegnen. Fläm. ...
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Dem Stichwort Âne gevaerde sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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