Die Veranlassung eines Streits durch Wort oder Tat. Das Wort stammt wie auch die Bezeichnung anhab, an(e)fang, anevanghe aus dem Allemanischen (Nachweise bei His, I, 208–215). Die A.handlung gefährdet den gemeinen Frieden und kann zugleich ein Versuchsverbrechen (Versuch) darstellen. Teilweise geht der Gegner straffrei aus – bei leichterer Reaktion (Schelte oder Tätlichkeiten), zu denen sich der Gegner hinreißen ließ –, wogegen Totschlag oder blutende Wunden kein Grund der ...
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