Das A. (auch Tret-, Kehr-, Pflugwende-, Rädels-, Trepp- oder Streckrecht) erlaubt das kurzfristige Betreten des Nachbargrundstücks, um das eigene Feld bestellen zu können. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus der Eigenart bestimmter Feldarbeiten, bes. solcher mit Pflug oder Egge oder sonstigen größeren Geräten (wie etwa Walzen). Der eigene Acker kann in diesen Fällen nur dann in seinem ganzen Ausmaße bearbeitet werden, wenn das Wenden auf dem angrenzenden Grundstück geschieht und an ...
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Dem Stichwort Anwenderecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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