Der „arme Sünder“ urspr. kirchl. Ausdruck = miser peccator „bemitleidenswerter Sünder“; von da aus (Jüngstes Gericht) in die jur. Terminologie und verallgemeinert als die volkstümliche Bezeichnung für einen dem peinlichen Gericht überantworteten Täter, schlechthin auch der Arme genannt, wobei dem Eigenschaftswort arm (arm und reich) adj. die Bedeutung von „aus der Rechtsgemeinschaft ausgestoßen“ zukommt.Dieser dem modernen Sprachgebrauch noch geläufige Ausdruck ...
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